AGB

TRACIFY ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Präambel

  1. Die Tracify GmbH, Agnes-Pockels-Bogen 1, 80992 München, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer“) hat eine SaaS-Plattform für Tracking von Userdaten entwickelt (nachfolgend „Software“). Für die Nutzung der Software und die Erbringung ergänzender Dienstleistungen („Services“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Eine Individualvereinbarung zwischen den Parteien geht diesen AGB gegebenenfalls vor.
  2. Unsere Angebote richten sich nur an Unternehmer (iSd. § 14 BGB), also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern (iSd. § 13 BGB).

2. Nutzungsrechte

  1. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber für die Laufzeit des Vertrages unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung das entgeltliche, weltweite, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software bestimmungsgemäß für eigene Zwecke im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen zu nutzen. Die Nutzung für eigene Zwecke umfasst dabei die bestimmungsgemäße Nutzung der Software für allgemeine Geschäftszwecke des Auftraggebers und die Verarbeitung der Daten des Auftraggebers. Nicht umfasst ist die Nutzung der Software für Dritte, beispielsweise als Dienstleister oder eine sonstige Überlassung oder Nutzungsvermittlung an Dritte.
  2. Die Software darf für die im Auftrag angegebene Brand (Marke) genutzt werden, wobei das Nutzungsrecht sämtliche Domains für die jeweilige Brand umfasst. Für jede weitere Brand, einschließlich Sub-Brands, des Auftraggebers ist ein separates Nutzungsrecht erforderlich.
  3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Software durch eigene Mitarbeiter oder durch Dritte für seine eigenen Zwecke nutzen zu lassen. Die Software darf von namentlich benannten Usern des Auftraggebers genutzt werden. Der Auftraggeber hat die jeweils berechtigten User zu dokumentieren. Eine gemeinsame Nutzung der Software durch verschiedene Nutzer unter einem gemeinsamen User-Account ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Nutzung der Software durch seine User und sämtliche Schäden, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen seiner User verursacht wurden.
  4. Der Auftraggeber erhält kein Recht am Quellcode der Software.
  5. Soweit nicht anders vereinbart, stehen sämtliche Rechte an Software und Services, welche durch den Auftragnehmer bereitgestellt oder unter diesem Vertrag entwickelt werden, einzig dem Auftragnehmer zu. Sämtliche Rechte an jeder Art von Veränderung, Entwicklung oder Verbesserung der Produkte oder Dienstleistungen, welche durch den Auftraggeber vorgenommen werden, stehen ebenfalls ausschließlich dem Auftragnehmer zu.
  6. Die Software kann Open Source Software-Komponenten enthalten. Die Nutzung dieser Komponenten unterliegt ausschließlich den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open Source Software-Komponenten, die im Rahmen der Open Source Software-Komponenten übermittelt und/oder referenziert werden. Keine Vorschrift dieser AGB beeinflusst dabei die Rechte oder Pflichten des Auftraggebers aus den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open Source Software-Komponenten. Im Falle von Widersprüchen oder entgegenstehenden Vorschriften von Lizenzbestimmungen der Open Source Software und den Bestimmungen dieser AGB genießen die Lizenzbestimmungen der Open Source Software Vorrang.
  7. Das Nutzungsrecht an der Software erstreckt sich auch auf Fixes, Patches, Entwicklungen und Updates, welche der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Verfügung stellt. Das Recht auf Updates beinhaltet nicht das Recht auf ein Nutzungsrecht an neuen/zusätzlichen Produkten und Funktionalitäten, die als separates Produkt/Modul zur Verfügung gestellt werden.
  8. Der Auftragnehmer stellt die Software und eine Dokumentation der Software in elektronischer Form zur Verfügung.
  9. Soweit nicht anders vereinbart oder aufgrund zwingenden Rechts oder anwendbarer Open Source Software-Nutzungsbedingungen vorgeschrieben, ist der Auftraggeber nicht berechtigt,
  • die Software über das für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche hinausgehende Maß zu kopieren, weder im Ganzen noch teilweise;
  • die Software zu modifizieren, zu korrigieren, anzupassen, zu übersetzen, zu verbessern oder sonst abgeleitete Entwicklungen an der Software vorzunehmen;
  • die Software zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, zu übertragen oder sonst Dritten zugänglich zu machen;
  • die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu entschlüsseln, weder im Ganzen, noch teilweise;
  • Sicherheitseinrichtungen oder Schutzmechanismen, welche in der Software enthalten oder für sie genutzt werden, zu umgehen oder zu verletzen;
  • Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, Schaden an der Software oder den Servern des Auftragnehmers hervorzurufen;
  • Marken, Dokumentation, Garantien, Haftungsausschlüsse oder sonstige Rechte, wie etwa geistiges Eigentum, Zeichen, Mitteilungen, Markierungen oder Seriennummern, welche in Verbindung zur Software oder Dokumentation stehen, zu entfernen, zu löschen, zu tilgen, zu verändern, zu verdecken, zu übersetzen, zu kombinieren, zu ergänzen oder auf andere Weise abzuändern;
  • die Software in einer Art und Weise zu nutzen, durch die geltendes Recht und/oder die Rechte Dritter verletzt werden;
  • die Software für Zwecke des Benchmarkings bzw. der Wettbewerbsanalyse der Software, für die Entwicklung, Verwendung oder die Bereitstellung eines konkurrierenden Software-Produkts bzw. konkurrierender Services oder zu sonst einem Zweck zu nutzen, welcher dem Auftragnehmer zum Nachteil gereicht; und/oder
  • die Software für oder in Zusammenhang mit der Planung, dem Konstruktion, der Instandhaltung, dem Betrieb oder der Nutzung von gefährlichen Umgebungen, Systemen oder Anwendungen oder anderen sicherheitskritischen Anwendungen zu nutzen oder sonst die Software in einer Weise einzusetzen, bei der die Software zu körperlichen Schäden oder schweren Sachschäden führen könnte.

3. Verpflichtungen des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer einen lesenden Zugriff zu gewähren auf seine jeweiligen Werbeanzeigenmanager-Accounts (z.B. Facebook Ads Manager), bei denen er den Erfolg seines Marketings mit der Software analysiert und optimiert und/oder bei denen er mittels der Software generierte Daten importiert bzw. anreichert („Ads Manager“). Der Auftragnehmer wird diesen Zugriff ausschließlich für Testzwecke im Rahmen der Implementierung und der kontinuierlichen Evaluierung und Optimierung der Software und für Abrechnungszwecke nutzen.
  2. Der Auftraggeber hat sich bei der Nutzung der Software an alle anwendbaren rechtlichen Vorschriften einschließlich der Vertragsbedingungen, Policies und Richtlinien der im Zusammenhang mit der Nutzung der Software genutzten Plattformen (z.B. Facebook) zu halten.
  3. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Auftraggeber hat unaufgefordert sämtliche Mitwirkungsleistungen, Informationen, Daten, Dateien, Materialien, welche für die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftragnehmer erforderlich sind, im Voraus zur Verfügung zu stellen. Sollte der Auftraggeber nicht ausreichend kooperieren und/oder Verzögerung verursachen, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, so lange und so weit, wie der Auftragnehmer an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aufgrund unzureichender und/oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehindert ist. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über seine nicht ausreichende oder rechtzeitige Zusammenarbeit zu informieren und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Erfüllt der Auftraggeber dennoch seine Mitwirkungspflichten nicht, so gehen etwaige für den Auftragnehmer nicht vermeidbare sich daraus ergebenden Vergütungserhöhungen, zusätzliche Aufwände (z.B. Mehrarbeit, Stornokosten, Reisekosten) und Terminverschiebungen zu seinen Lasten. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist gelten die betroffene Software bzw. der betroffene Service als zur Verfügung gestellt bzw. erbracht.
  4. Der Auftraggeber ist verantwortlich für (i) angemessene Sicherheitsprozesse, Tools und Steuerungen für Systeme und Netzwerke, welche mit der Software interagieren, (ii) das Vorhalten alternativer Prozesse im Falle einer mangelnden Verfügbarkeit der Software, (iii) die Feststellung, ob die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten technischen und organisatorischen Maßnahmen des Datenschutzes und der Datensicherheit den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers genügen; (iv) das angemessene interne Training der User und die Bereitstellung von internem technischen Support; und (v) die ordnungsgemäße Sicherung sämtlicher auf seiner Systemumgebung befindlichen Programme und Daten und sämtlicher in die Software übertragener bzw. mit der Software erstellter Daten und Arbeitsergebnisse mit Beginn der Nutzung der Software und anschließend in angemessenen regelmäßigen Abständen.
  5. Der Auftraggeber soll mit dem Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern und anderen Kunden einen respektvollen Umgang pflegen. Bei Zuwiderhandlungen ist der Auftragnehmer nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Zugang des Auftraggebers vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

4. Gewährleistung

  1. Die Software wird vom Auftragnehmer mangelfrei zur Verfügung gestellt bzw. erbracht und entsprechend bei bestimmungsgemäßer Nutzung im Wesentlichen den in der Dokumentation genannten Spezifikationen.
  2. Der Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte an den Auftraggeber stehen keine geistigen Eigentumsrechte Dritter entgegen.
  3. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben.
  4. Im Fall der Mangelhaftigkeit sind die Mängelansprüche des Auftraggebers zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer auftretende Mängel schriftlich mit Beschreibung des Mangels mitteilen und zur Mängelbeseitigung auffordern. Der Auftragnehmer leistet bei nachgewiesenen Mängeln Gewähr durch Nacherfüllung in der Weise, dass der Auftragnehmer die Software erneut in mangelfreiem Zustand zur Verfügung stellt bzw. erbringt oder den Mangel beseitigt.
  5. Falls die Nacherfüllung nach zwei Nacherfüllungsversuchen endgültig fehlschlägt, kann der Auftraggeber vom jeweiligen Einzelvertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet der Auftragnehmer im Rahmen der in diesen AGB festgelegten Grenzen der Haftung.

5. Zurverfügungstellung der Software und Erringung der Services

  1. Die Software wird als „Software as a Service (SaaS)“ zur Verfügung gestellt, das heißt der Auftragnehmer stellt die Software für den Auftraggeber in einem logisch separierten Account zum Fernzugriff über das Internet zur Verfügung. Eine Überlassung oder Weitergabe der Software an den Auftraggeber findet nicht statt. Die Software wird dem Auftraggeber in ihrer jeweils aktuellen Version/Release zur Verfügung gestellt.
  2. Die Software wird entsprechend dem Service Level Agreement (SLA) des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt, das unter www.tracify.ai/legal abrufbar ist und das ausdrücklich in diese AGB und den Vertrag einbezogen wird.
  3. Auf Basis der mit der Software erhobenen und analysierten Daten generiert die Software im Rahmen bestimmter Anwendungsfälle Auswertungen, Reports, Analysen und Empfehlungen (nachfolgend „Empfehlungen“). Die Genauigkeit und Qualität dieser Empfehlungen ist von diversen Faktoren abhängig, insbesondere von der Qualität und Quantität der erhobenen Daten. Empfehlungen sind dementsprechend unverbindlich, der Auftraggeber übernimmt keine Beraterhaftung oder sonstige Haftung für die Empfehlungen und der Auftraggeber sollte keine Entscheidungen und wesentlichen Dispositionen alleine auf Basis der Empfehlungen der Software treffen.
  4. Für die Nutzung der Software benötigt der Auftraggeber einen aktuellen Standardwebbrowser (Google Chrome). Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung und den Betrieb sämtlicher Hardware und Betriebssoftware sowie für eine sichere und schnelle Internetverbindung verantwortlich.
  5. Software und sonstige Arbeitsergebnisse gelten als übergeben, sobald sie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Services gelten als erbracht, sobald der jeweilige Service abgeschlossen wurde. Support/Pflege werden gegebenenfalls mit Zeitablauf als monatlich anteilig erbracht angesehen.
  6. Sofern nicht anders vereinbart, unterliegen Software und Services keiner gesonderten Abnahme durch den Auftraggeber, sondern gelten mit Übergabe als abgenommen. Sollte eine Abnahme vertraglich vereinbart sein und hat der Auftraggeber nicht den Zeit- oder Testplan der Abnahme eingehalten oder sollte ein solcher Testplan oder eine zeitliche Begrenzung für Tests und Abnahme nicht vorliegen, so gelten Software und Services zehn Werktage nach Übergabe als abgenommen.
  7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen (insgesamt als „Subunternehmer“ bezeichnet) einzusetzen, um die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Auftragnehmer wird dafür sorgen, dass Subunternehmer entsprechend diesen AGB an Verpflichtungen hinsichtlich Geheimhaltung und Datenschutz gebunden sind. Die Beauftragung von Subunternehmern lässt die vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers dem Auftraggeber gegenüber unberührt. Der Auftragnehmer haftet für eventuelle Schlechtleistungen eines Subunternehmers wie für eigenes Verschulden.
  8. Im Rahmen der Nutzung der Software kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber bzw. den als Usern der Software registrierten Mitarbeitenden des Auftraggebers per E-Mail an deren jeweils registrierte E-Mail-Adresse Informationen zur Software, z.B. zu Updates, Upgrades und neuen Funktionalitäten und auch allgemeine im Kontext der Nutzung der Software relevante Informationen zusenden.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart, bemisst sich die Vergütung der Nutzung der Software auch anhand eines Prozentwertes des gesamten Werbebudgets, das über die Ads Manager verwaltet wird („Ad Spend“). Es wird dabei das Budget zu Grunde gelegt, das im jeweiligen Ads Manager für den jeweiligen Zeitraum angezeigt wird. Jeder Channel (Werbeanzeigen-Plattform, beispielsweise Meta, Google, Pinterest, TikTok), der vom Auftragnehmer unterstützt wird, wird bei der Abrechnung berücksichtigt. Sollten Channel getrennt werden, rechnet der Auftragnehmer auf Basis des letzten Monats, an welchem die Channel angeschlossen waren, ab und geht bei der Abrechnung von einem monatlichen Wachstum des Ad Spends von 20% aus. Durch Wiederanschließung der Channels und schriftlichen Hinweis von seitens des Auftragsgebers an den Auftragnehmer, kann eine Rechnungskorrektur zu dem tatsächlich ausgegeben Ad Spend angestoßen werden.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, wird die Nutzung der Software jeweils monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Anteilige Nutzungsmonate werden anteilig (pro rata temporis) abgerechnet. Das initiale Setup wird mit Beginn der Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt.
  3.  Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Der Auftraggeber wird Rechnungen über ein SEPA-Lastschriftmandat einziehen. Sollte diese Einziehung nicht möglich sein, hat der Auftraggeber die Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skonto oder sonstige Abzüge zu zahlen. Soweit nicht anders vereinbart ist die Angabe einer Auftragsnummer bzw. Purchase Order Nummer auf der Rechnung keine Voraussetzung für die Zahlungsverpflichtung.
  4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zugang des Auftraggebers zur Software bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen vorübergehend zu deaktivieren, bis die überfällige Rechnung bezahlt wurde. Bei einer Kündigung während der initialen Laufzeit verlängert sich diese um die Tage, an denen der Zugang deaktiviert wurde.
  5. Die im jeweiligen Angebot angegebenen Preise enthalten keine Umsatzsteuer oder sonstige Steuern. Diese werden dem Auftraggeber gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

7. Haftungsbegrenzung

  1. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, sowohl für eigenes sowie für zugerechnetes Verhalten, nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut.
  2. Für die vorgenannten Fälle begrenzter Haftung wird diese zusätzlich der Höhe nach für jeden Schadensfall auf die Höhe der jährlich vom Auftraggeber zu zahlenden Vergütung (die Vergütung, die in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt vom Auftraggeber gezahlt wurde bzw. zu zahlen wäre bzw., wenn der Vertrag bei Schadenseintritt noch keine 12 Monate lief, der Durchschnitt der bisherigen Vergütung pro Monat x12) und auf das Doppelte der vom Auftraggeber jährlich zu zahlenden Vergütung für alle sich in einem Vertragsjahr ereignenden Schadensfälle begrenzt.
  3. Für mittelbare und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, Personalmehrkosten, nutzlose Aufwendungen und unterbliebene Einsparungen etc. haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Auftragnehmer gegebenen eigenständigen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt.
  5. Verletzt der Auftraggeber die ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Verlust von Daten der Höhe nach begrenzt auf diejenigen Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber aufgetreten wären.
  6. Der Auftragnehmer stellt ein technisches Werkzeug zur Verfügung, gibt aber keine Gewähr oder Garantie dafür ab, dass der Auftraggeber dieses technische Werkzeug im Rahmen geltender Gesetze einsetzen darf. Der Auftragnehmer leistet hierfür auch keine Rechtsberatung. Der Auftraggeber muss für eine ggf. erforderliche rechtliche Beratung einen hierzu befugten Rechtsbeistand (z.B. einen Rechtsanwalt) hinzuziehen und muss die Software so einsetzen, dass sie gegen keine Gesetze verstößt.
  7. Sollte der Auftraggeber eine Automatisierung für Werbebudgets aktivieren, wird dieses automatisiert von der Software auf Basis eines Algorithmus verteilt. Der Auftragnehmer haftet nicht für eine mangelhafte Verteilung des Budgets.

8. Vertraulichkeit

  1. Jede der Parteien verpflichtet sich, alle im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, die (a) als „vertraulich“ oder „geheim“ oder mit einem gleichbedeutenden Hinweis gekennzeichnet sind oder mündlich als vertraulich bezeichnet werden; (b) aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind; oder (c) von vertraulichen Informationen, welche zur Verfügung gestellt worden sind, abgeleitet wurden; ausschließlich für die Zwecke der vertraglichen Zusammenarbeit zu verwenden, vertraulich zu behandeln und vor der Kenntnisnahme durch unberechtigte Dritte zu schützen. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung ist allen Personen aufzuerlegen, die mit der Durchführung dieses Vertrages betraut werden.
  2. Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind Informationen, die (a) öffentlich zugänglich sind oder nachträglich öffentlich zugänglich wurden oder der anderen Partei bei Vertragsschluss bereits bekannt waren; (b) unabhängig und selbstständig von der anderen Partei entwickelt wurden; (c) der anderen Partei von einem Dritten offenbart wurden, der keiner Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt, oder (d) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen (in diesem Falle ist die betroffene Partei hierüber unverzüglich zu unterrichten).

9. Datenschutz und Informationssicherheit

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Kontos in Bezug auf die Benutzer der Software zur Verfügung gestellt werden (Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Passwort) und persönliche Daten, die sich auf die Nutzung der Software beziehen (Log-Dateien). Diese personenbezogenen Daten werden vom Auftragnehmer als Verantwortlichem verarbeitet, um den Benutzern die Nutzung der Software zu ermöglichen. Hinsichtlich der diesbezüglichen Betroffenenrechte und sonstiger Informationspflichten wird auf die Datenschutzerklärung auf der Internetseite des Auftragnehmers verwiesen.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf die Software zuzugreifen, um die Einhaltung der Nutzungsbedingungen der Software, inklusive der Vergütung, durch den Auftraggeber zu verifizieren; um Diagnosen und Analysen zu erstellen und um die Einstellungen der Software anzupassen und zu optimieren, um die Leistung und/oder Sicherheit der Software zu verbessern, vorausgesetzt dass diese Anpassungen keine negativen Auswirkungen auf die Nutzung der Software durch den Auftraggeber haben. Der Auftragnehmer ist des Weiteren berechtigt, System-/Metadaten über die Nutzung der Software zu erheben, um diese im Rahmen der Identifikation und Behebung potentieller Mängel und Fehler der Software zu nutzen, um statistische Analysen zu erstellen und um die Entwicklung der Software zu unterstützen und zu optimieren.
  3. Im Rahmen der Nutzung der Software verarbeitet der Auftraggeber personenbezogene Daten. Der Auftraggeber ist dabei Verantwortlicher und der Auftragnehmer ist ein Auftragsverarbeiter. Diese Auftragsverarbeitung ist in der Vereinbarung Auftragsverarbeitung zwischen den Parteien geregelt, die unter www.tracify.ai/legal abrufbar ist und die ausdrücklich in diese AGB und den Vertrag einbezogen wird. 
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle vom Kunden im Rahmen des Supports mit dem Auftraggeber sowie mit der technischen Hotline geführten Telefongespräche aufzuzeichnen und für eine Frist von sechs Monaten aufzubewahren. Die Aufzeichnungen dienen zu Nachweiszwecken über die Inhalte der Telefongespräche bei entsprechenden Beschwerdeangelegenheiten oder sonstigen Streitfällen. Die Aufbewahrungsfrist verlängert sich in diesen Fällen gegebenenfalls bis zur endgültigen Beendigung der Angelegenheit. Der Auftraggeber kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Der telefonische Support ist dann nur noch eingeschränkt möglich.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle vom Kunden durchgeführten Aktionen mit der „User Behavior Analyse Tracking“ durch ein „Product Analytic Tool“ aufzuzeichnen und für eine Frist von sechs Monaten aufzubewahren. Die Aufzeichnungen dienen zur Verbesserung der Software. Der Auftraggeber kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
  6. Der Auftraggeber willigt widerruflich ein, dass Case Studies und Testimonials für 1 Jahr genutzt werden dürfen. Wenn von beiden Seiten zu Marketingsmaßnahmen zugestimmt worden ist, ist dem Auftragsnehmer eine Nutzung von 3 Jahren gewährt.
  7. Alle Bestandteile der „Tracify Academy“ sind Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nicht ohne schriftliche Einverständniserklärung vom Auftragnehmer mit Dritten geteilt werden.

10. Laufzeit

  1. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die initiale Laufzeit des jeweiligen Vertrages sechs Monate. Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils drei Monate, wenn nicht eine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt hat.
  2. Der Vertrag kann von jeder Partei im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung der jeweils anderen Partei jederzeit gekündigt werden, wenn die Vertragsverletzung nicht innerhalb eines Monats geheilt wird. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Zustellung der schriftlichen Anzeige der wesentlichen Vertragsverletzung.
  3. Jede Partei kann den Vertrag jederzeit fristlos kündigen, wenn die andere Partei in Liquidation geht oder ein Insolvenzantrag gestellt und nicht innerhalb von vier Wochen ab Antragstellung zurückgenommen wurde.

11. Testzeitraum

  1. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber gegebenenfalls einen Testzeitraum. Die Dauer des Testzeitraums ergibt sich aus dem Angebot.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Software während des Testzeitraums zu nutzen.
  3. Sofern ein Testzeitraum im Angebot definiert ist, kann der Auftraggeber während des Testzeitraums den Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit Wirkung zum Ende des Testzeitraums beenden, wenn sich durch die Nutzung von Tracify keine Steigerung der Datenqualität bzw. der Performance der Onlinemarketingmaßnahmen ergibt.
  4. Im Fall einer Kündigung werden die Kosten für das Setup in Rechnung gestellt. Weitere Kosten wie die monatliche Pauschale werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn der Auftraggeber die Software während des Testzeitraums nicht genutzt hat (Ziff. 11.2).

12. Vertragsstrafe

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden Fall einer schuldhaften Verletzung der in dieser Vereinbarung oder der gesetzlich geregelten Pflichten zum Schutz von vertraulichen Informationen unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe an den Auftragnehmer zu zahlen, deren Höhe dieser nach seinem Ermessen festsetzen kann, deren Angemessenheit der Auftraggeber von einem zuständigen Gericht überprüfen lassen. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben davon unberührt; eine etwaige Vertragsstrafe wird hierbei angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, einen fehlenden oder geringeren Schaden nachzuweisen.
  2. Bei Verstoß gegen die Urheberrechte (Ziff. 2) beträgt die Vertragsstrafe je nach Schwere des Verstoßes zwischen 500 und 10.000 Euro.

13. Allgemeines

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten aufgrund dieses Vertrages verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche Einigung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, so einigen sich die Parteien bereits jetzt auf München als allgemeinen Gerichtsstand.
  2. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Tatsache, dass der Auftraggeber seine Software nutzt bzw. sein Kunde ist, öffentlich zu äußern und den Namen und das Logo des Auftraggebers für diesen Zweck in seinen Marketingmaterialien, auch im Internet auf seiner Webseite und/oder auf seinen Seiten in den sozialen Medien, zu nutzen. Jeder andere Gebrauch des Namens oder Logos des Auftraggebers bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
  3. Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich. Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht. Alle Mitteilungen unter diesem Vertrag bedürfen der Schriftform und werden mit erster Zustellung wirksam.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen (Vertragsübernahme), wenn durch die Vertragsübernahme nicht schwerwiegende Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden, beispielsweise wenn der Dritte keine ausreichende Gewähr für die Erfüllung der Vertragspflichten bietet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Falle einer solchen Vertragsübernahme auf elektronischem Wege mit angemessener Frist vorab über die Vertragsübernahme und den neuen Vertragspartner informieren und dem Auftraggeber ein Widerspruchsrecht für den Fall einräumen, dass schwerwiegende Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden könnten.
  5. Der Auftragnehmer kann Änderungen an diesen AGB vornehmen, wenn diese aufgrund geänderter Umstände, beispielsweise bei wesentlichen Änderungen der Gesetzgebung oder der Rechtsprechung, des relevanten Markt- und Geschäftsumfelds oder aufgrund technischer Entwicklungen notwendig werden und für den Auftraggeber zumutbar sind. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in einem angemessenen Zeitraum, mindestens einen Monat, vor Inkrafttreten der Änderungen, über die Änderungen in elektronischer Form informieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, solchen Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs des Auftraggebers hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Widerspricht der Auftraggeber nicht, gilt seine Zustimmung nach Ablauf der oben genannten Fristen als erteilt. Auf die Dauer der Frist und auf die Bedeutung ihres ergebnislosen Ablaufs wird der Auftragnehmer bei der Ankündigung der Änderungen dieser AGB ausdrücklich hinweisen.
Version 1.03 - 30-11-2023